Neue E-Auto-Förderung 2026
Alle Regeln, Förderhöhen & Voraussetzungen
Am 19.01.2026 hat die Bundesregierung eine neue staatliche E-Auto-Förderung beschlossen. Die Autowelt Schmidt informiert Sie übersichtlich über alle wichtigen Details – und unterstützt Sie dabei, die maximale Förderung für Ihr neues Elektroauto zu sichern.
Ziel der Elektroauto-Förderung 2026 ist es, Privatpersonen beim Kauf oder Leasing eines neuen Elektrofahrzeugs finanziell zu entlasten und den Umstieg auf nachhaltige Mobilität zu erleichtern.
Welche Fahrzeuge sind förderfähig?
Förderfähig sind ausschließlich neue Elektrofahrzeuge, die erstmals in Deutschland zugelassen werden. Voraussetzung ist die Zulassungsklasse M1, also klassische Pkw für den Personenverkehr – genau die Fahrzeugklasse, die Sie bei der Autowelt Schmidt finden.
Gebrauchte Elektroautos sind im Förderjahr 2026 ausgeschlossen. Die Förderung konzentriert sich bewusst auf den Neuwagenkauf, um moderne, effiziente und emissionsarme Fahrzeuge auf die Straße zu bringen.
Diese Antriebsarten werden gefördert:
Vollelektrisch (BEV)
Alle rein elektrischen Fahrzeuge (BEV) sind förderfähig.
Es gelten keine zusätzlichen technischen Mindestanforderungen.
Plug-in Hybrid (PHEV)
Eine Förderung für Plug-in-Hybride ist möglich, wenn mindestens
eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt wird:
✔ maximal 60 g CO₂/km (laut Typgenehmigung) oder
✔ mindestens 80 km elektrische Reichweite
Diese Regelung gilt aktuell bis zum 30.06.2027.
Eine Anpassung der Förderkriterien ist ab dem 01.07.2027 vorgesehen.
® Tipp der Autowelt Schmidt: Wir prüfen für Sie vorab, ob Ihr Wunschfahrzeug die Fördervoraussetzungen erfüllt.
Wie hoch ist die Förderung?
Die E-Auto-Förderung 2026 setzt sich zusammen aus:
Basisförderung + (optionalem) Kinderbonus + (optionalem) Einkommensbonus
Bis zu 6.000 € staatliche Förderung sind pro Fahrzeug möglich – wir helfen Ihnen, das volle Potenzial auszuschöpfen.
So setzt sich die Förderung im Detail zusammen:
ⓘ Einkommensgrenze der Förderung Die Förderung ist einkommensabhängig.
| I. Basisförderung
| II. Kinderbonus
| III. Einkommensbonus Zusätzlich zur Basisförderung können |
Beispiele zur E-Auto-Förderung 2026

- BEV, 2 Kinder, Einkommen 40.000*:
3.000 € + 1.000 € + 2.000 € = 6.000 € Förderung - BEV, 1 Kind, Einkommen 55.000 €*:
3.000 € + 500 € + 1.000 € = 4.500 € Förderung - BEV, keine Kinder, Einkommen 75.000 €*:
3.000 € = 3.000 € Förderung - PHEV, keine Kinder, Einkommen 50.000 €*:
1.500 € + 1.000 € = 2.500 € Förderung
*zu versteuerndes Haushaltseinkommen pro Jahr
Ab wann gilt die E-Auto-Förderung?
- Förderfähig sind Fahrzeuge, die ab dem 01.01.2026 neu zugelassen werden
- Die Antragstellung ist voraussichtlich ab Mai 2026 online möglich
- Rückwirkend gilt: Entscheidend ist das Zulassungsdatum, nicht der Kauf- oder Vertragsabschluss
- Der Antrag kann bis zu ein Jahr nach der Zulassung gestellt werden
Ihre Vorteile bei der Autowelt Schmidt
✔ Persönliche E-Auto-Beratung
✔ Prüfung der Förderfähigkeit Ihres Wunschfahrzeugs
✔ Unterstützung bei Kauf, Leasing & Fragen rund um die Prämie
✔ Große Auswahl an sofort verfügbaren Elektro- & Hybridfahrzeugen
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Unsere Experten der Autowelt Schmidt begleiten Sie auf dem Weg zu Ihrem neuen Elektroauto und sind gern persönlich für Sie da!










