Gesetzliche Gewährleistungsrechte
Beim Kauf eines Fahrzeugs stehen Verbraucherinnen und Verbrauchern die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu.
Diese gesetzlichen Rechte bestehen unabhängig von einer gegebenenfalls zusätzlich angebotenen Herstellergarantie oder sonstigen Garantie.
Die Europäische Union stellt hierzu eine einheitliche Information über das gesetzliche Gewährleistungsrecht zur Verfügung.
Informationen zum gesetzlichen Gewährleistungsrecht
Nachfolgend finden Sie die offizielle harmonisierte Mitteilung der Europäischen Union zu den gesetzlichen Gewährleistungsrechten.
Die Mitteilung informiert über die gesetzlichen Gewährleistungsrechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern und deren Mindestdauer.
Weitere Informationen sowie die offiziellen Unterlagen der Europäischen Kommission finden Sie hier:
Offizielle Informationen der Europäischen Kommission zu Gewährleistungsrechten